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Auf einen Blick

Die massiven Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft machen auch vor der beruflichen Bildung nicht halt. Die Globalisierung und das Wachstum Europas stellen neue Anforderungen an die berufliche Aus- und Weiterbildung. Diese Anforderungen treffen in unterschiedlicher Form alle europäischen Länder. Es ist daher ein Anliegen der Europäischen Union, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen allen Akteuren in der beruflichen Bildung über die nationalen Grenzen hinweg zu verstärken. Erfahrungsaustausch, Entwicklung gemeinsamer Konzepte und Bearbeitung gemeinsamer Probleme auf europäischer Ebene sollen die vielfältigen Bemühungen auf nationaler Ebene, die Berufsbildungssysteme weiterzuentwickeln und die Bildungsangebote zu modernisieren, unterstützen. Hierzu dient das Programm Erasmus+ in der Berufsbildung.


Teilnehmende Staaten:

  • die 28 EU-Mitgliedsstaaten
  • Island, Liechtenstein und Norwegen
  • die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Entsendungen über Europa hinaus sind möglich!

Warum es sich lohnt den Schritt zu wagen und warum sollte mein Betrieb mich freistellen?

  • neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten
  • verbesserte Sprachkenntnisse und wichtige Fachbegriffe ihrer Branche
  • interkulturelle Kompetenz (Fähigkeit zum Perspektivwechsel, Flexibilität und Verständnis für Andere)
  • gestärktes Selbstbewusstsein durch Selbständigkeit
  • viel Spaß, Erfahrungen für‘s Leben und neue Kontakte
  • Einblicke in eine neue Kultur

Der Zuschuss erfolgt meist durch das europäische Förderprogramm ERASMUS+.
 

Was wird durch den Zuschuss grundsätzlich abgedeckt:

  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Versicherungskosten
  • Je nach Angebot: die sprachliche und kulturelle Vorbereitung bzw. ein interkulturelles Seminar

Die Zuschüsse variieren je nachdem, in welchem EU-Land oder auch ausserhalb Europas Sie das Praktikum absolvieren. Normalerweise können durch den Förderbeitrag alle Kosten im Praktikum abgedeckt werden. Ihr Gehalt wird während des Aufenthaltes weiterbezahlt. Nach dem Berufsbildungsgesetz werden Ausbildungsabschnitte im Ausland als gleichwertiger Teil der Berufsausbildung anerkannt.

Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Kommunikationssprache des Partnerbetriebes (in den meisten Fällen Englisch) verfügen.
Für die meisten Zielländer wird eine Sprachförderung durch die Teilnahme an einem Online-Kurs angeboten (Online Lingustic Support - OLS).

Die Dauer des Aufenthalts muss mindestens 2 Wochen betragen, maximal 12 Monate. Die bevorzugte Dauer sollte aus unserer Erfahrung nach Möglichkeit jedoch 4 bis 6 Wochen betragen, je nach Bildungsgang und Schule. Für Bildungspersonal darf die Entsendungdauer bereits ab 2 Tagen beginnen.

Für ein sechswöchiges Praktikum z.B. in Italien beträgt das Stipendium 2408 € (abzgl. Versicherung). Zusätzlich werden 309 € Reisekosten ersetzt. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Zielland und der Dauer des Aufenthaltes. Es werden keine weiteren Kosten ersetzt.

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler, die sich in einer beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung befinden in ein Auslandspraktikum vermittelt werden.
Darunter fallen Schülerinnen und Schüler:

  • aus der dualen Ausbildung (auch Umschüler/innen und Schüler/innen in einem Studiengang im Praxisverbund)
  • aus Berufsfachschulen (Einjährige und zweijährige Berufsfachschulen, z.B. zweijährige BFS für Gestaltungstechnische Assistenten, u.a.)
  • aus Fachschulen, d.h. Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin)
  • aus Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien
  • Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann

Darüber hinaus werden Lehrpersonen und Bildungsverantwortliche aus den Unternehmen gefördert.

Wo geht es hin?


Ihr Praktikum kann

  • in einem Betrieb oder einer Schule im europäischen Ausland stattfinden.
  • Der Betrieb kann ein Ausbildungspartner der Partnereinrichtung Ihrer Schule sein oder ein Unternehmen, welches von Ihnen oder Ihrem Betrieb ausgewählt wird, auch eine Niederlassung ihres Ausbildungsbetriebes.

Die Reise in das Zielland und die Unterkunft müssen Sie selbst organisieren oder die jeweilige Partnerorganisation Ihrer Schule unterstützt Sie dabei. Wir helfen Ihnen jedoch bei der Organisation.

Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit den Verantwortlichen in Ihrer Schule oder der Mobilitätsbeauftragten auf und beachten Sie die Bewerbungsfristen in den einzelnen Schulen!

Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen, vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung, mit dem Ziel einer besseren beruflichen Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung.
Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildung und des Zugangs zu dieser Weiterbildung und zum lebenslangen Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen zur Steigerung und Verbesserung der Anpassungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf den technologischen und organisatorischen Wandel.
Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen und Unternehmen (vor allem kleine und mittlere Unternehmen, KMU's), soll noch stärker gefördert werden.

Besonderheiten

Erasmus+ unterstützt Reformvorhaben wie die Entwicklung eines Kreditpunktesystems in der beruflichen Bildung und eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF). Außerdem ist es das größte Programm zur Förderung von Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung.

Auf der Website der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie weitere Informationen: www.na-bibb.de

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